Allgemeine Mietbedingungen

1. Allgemeine Informationen zur Miete

1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts-/Mietbedingungen der Manaia – Oldtimer-Event-Vermietung, Carsten Bösel, Einsteinstraße 70, 14770 Brandenburg an der Havel (im Folgenden „Vermieter“ genannt) gelten für die Vermietung des in Abschnitt 1.4 beschriebenen Mietgegenstands.

1.2 Die hier formulierten Allgemeinen Mietbedingungen gelten ausschließlich und verbindlich. Abweichende oder widersprechende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter hat diesen ausdrücklich in Schriftform oder Textform zugestimmt oder die Parteien haben eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

1.3 Der Mieter gilt als Verbraucher, wenn die Anmietung und die in Anspruch genommenen Leistungen des Vermieters überwiegend nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dienen. Unternehmer ist hingegen jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Der Vermieter bietet zur Miete folgenden Mietgegenstand an: Mobile Fotoboxen in verschiedenen Stilen, wie auf der Website www.manaia-fotobox-mieten.de zu finden. Weiterhin können vom Mieter optional verschiedene, thematisch passende Accessoires und Hintergrundsysteme angemietet werden.

2. Verfügbarkeit und Zustandekommen des Vertrags

2.1 Die Darstellung des Mietgegenstands auf der Website des Vermieters ist kein verbindliches Angebot, sondern ermöglicht dem Mieter, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags abzugeben.

2.2 Der Mieter kann die Verfügbarkeit des gewünschten Mietgegenstands über den auf der Website www.manaia-fotobox-mieten.de integrierten Onlinekalender prüfen. Alternativ steht es dem Mieter frei den Vermieter mittels Kontaktformular, E-Mail, telefonisch oder über soziale Medien bezüglich der Verfügbarkeit zu kontaktieren. Weiterhin kann der Mieter verschiedene Paketangebote sowie Zubehör online buchen.

2.3 Um ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrags abzugeben, kann der Mieter im Bestellprozess den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ auf der Website des Vermieters anklicken. Der Bestellprozess kann durch das Klicken auf den Button „Jetzt online buchen“ auf der Website gestartet werden, nachdem die Verfügbarkeit geprüft wurde. Der Mieter kann während des Bestellvorgangs seine Angaben jederzeit überprüfen und bei Bedarf über die gewohnten Tastatur- und Mausfunktionen ändern. Vor dem finalen Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ kann der Mieter alle Eingaben prüfen, korrigieren oder den Bestellprozess abbrechen. Durch das Klicken auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.

2.4 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters annehmen, indem er:
– dem Mieter eine Bestellbestätigung per E-Mail übermittelt (maßgeblich ist der Zugang der Bestätigung beim Mieter),
– oder den Mieter zur Zahlung auffordert.

2.5 Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.

2.6 Die Abwicklung und Kommunikation erfolgen in der Regel per E-Mail oder telefonisch. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und alle E-Mails vom Vermieter empfangen werden können. Der Mieter ist dazu verpflichtet ggf. den SPAM-Ordner zu überprüfen.

2.7 Der Mieter hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind auf der Website des Vermieters unter dem folgenden Link verfügbar: www.manaia-fotobox-mieten.de/widerruf.

2.8 Der Mieter muss eine gültige Haftpflichtversicherung mittels Originaldokuments oder Fotokopie, per E-Mail möglich, vorweisen. Sollte keine Haftpflichtversicherung vorliegen, erhöht sich die Kaution auf 250 € gemäß Abschnitt 5.4).

3. Änderungen der Leistung nach Vertragsschluss

Möchte der Mieter nach Vertragsschluss bestimmte Leistungen aus seiner getätigten Buchung stornieren, ist dies nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Die Entscheidung über die Genehmigung liegt im alleinigen Ermessen des Vermieters, und der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Leistungen. Für eine vollständige Stornierung des Vertrags gelten die Regelungen in Abschnitt 8.

4. Beginn und Ende der Mietdauer – Nutzung innerhalb des Mietzeitraums

4.1 Die Mietdauer startet mit der Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter zum vereinbarten Termin und endet, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, innerhalb von 24 Stunden, oder ggf. später nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter, mit der Rückgabe des Mietgegenstands an den Vermieter.

4.2 Die Nutzung des Mietgegenstands durch den Mieter ist auf den im Vorfeld festgelegten und gebuchten Zeitraum beschränkt.

4.3 Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund ist für jede Vertragspartei möglich.

4.4 Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

4.5 Setzt der Mieter die Nutzung des Mietgegenstands nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort oder gibt den Mietgegenstand nicht fristgerecht zurück, behält sich der Vermieter das Recht vor weitere Mietkosten zu veranschlagen.

5. Mietzahlung – Zahlungsarten – Kaution

5.1 Der Mieter ist verpflichtet, für die gesamte Mietdauer den vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Dieser Preis ergibt sich aus der Bestellung und umfasst die gesetzliche Umsatzsteuer. Eventuelle zusätzliche Kosten für die Lieferung werden separat ausgewiesen. Die Mietzahlung ist im Voraus per PayPal oder Vorkasse zu entrichten. Wenn abgemacht, kann die Mietzahlung auch in bar vor Ort bei Übergabe des Mietgegenstandes erfolgen.

5.2 Die möglichen Zahlungsarten werden dem Mieter während des Bestellvorgangs angezeigt. Detaillierte Informationen zu den Zahlungsoptionen und weitere Hinweise finden sich unter „Lieferung & Zahlungsarten“ (www.manaia-fotobox-mieten.de/lieferung-zahlungsarten) auf der Website des Vermieters.

5.3 Wünscht der Mieter individuelle Anpassungen des Mietgegenstands oder sonstige Zusatzleistungen können diese separat angefragt werden.

5.4 Es ist eine Sicherheitsleistung / Kaution in Höhe von 150 € in bar bei Übergabe am vereinbarten Termin an den Vermieter zu übergeben. Sollte der Mieter keine Haftpflichtversicherung vorweisen können, erhöht sich die Kaution auf 250 €. Die Kaution erhält der Mieter nach erfolgreicher und unbeschädigter Rückgabe des Mietgegenstandes wieder.

6. Rechte und Pflichten des Mieters

6.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand an der von ihm angegebenen Eventadresse entgegenzunehmen (siehe hierzu auch Abschnitt 7.2) und ihn nach Vereinbarung oder spätestens innerhalb von 24 Stunden zurückzugeben. Wird der Mietgegenstand nicht fristgerecht zurückgegeben, behält sich der Vermieter das Recht vor weitere Mietkosten zu veranschlagen und/oder Schadensersatz für den Ausfall von nachfolgenden Vermietungen geltend zu machen.

6.2 Ist eine Übergabe an die vom Mieter angegebene Adresse und zum vereinbarten Termin nicht möglich, bleibt der Mieter zur Zahlung der Mietgebühr verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Zustellung trägt der Mieter.

6.3 Der Mietgegenstand ist ausschließlich für den Mieter bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters, ausgenommen ist die Nutzung durch Gäste einer Veranstaltung, für die der Mietgegenstand gemietet wurde.

6.4 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich des Zubehörs pfleglich zu behandeln, vor etwaigen witterungsbedingten Schäden zu schützen und in vollständigem sowie unbeschädigtem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Während der gesamten Mietdauer haftet der Kunde für Schäden wie Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc. Für alle Verschlechterungen, die über die übliche Abnutzung bei sachgemäßem Gebrauch hinausgehen, trägt der Mieter die Verantwortung, sofern diese auf sein Verschulden zurückzuführen sind.

6.4.1 Im Falle eines Unfalls mit Beteiligung Dritter, insbesondere bei Personenschäden oder Diebstahl des Mietobjekts, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu informieren und deren Anwesenheit sicherzustellen.

6.4.2 Sollte der Mietgegenstand während der Mietdauer beschädigt, gestohlen oder anderweitig verloren gehen, hat der Mieter den Vermieter umgehend schriftlich oder telefonisch über alle bekannten Einzelheiten des Vorfalls zu informieren.

6.4.3 Der Mieter ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Aufklärung des Schadensereignisses, Diebstahls oder Verlusts beitragen können.

6.4.4 Der Mieter muss im Schadensfall sicherstellen, dass sämtliche notwendigen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Beweissicherung getroffen werden.

6.4.5 Zur Unterstützung bei der Aufklärung oder Feststellung des Schadensfalls hat der Mieter dem Vermieter und gegebenenfalls dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

6.5 Kennzeichnungen des Mietgegenstands, wie Schilder, Nummerierungen oder Aufkleber, dürfen weder entfernt noch verändert oder unkenntlich gemacht werden.

6.6 Sollte der Mietgegenstand bei Übergabe Mängel aufweisen, die seine Nutzung beeinträchtigen, oder ein solcher Mangel während der Mietzeit auftreten, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich darüber informieren.

6.7 Der Mieter hat die Nutzung des Mietgegenstands sofort einzustellen und ihn außer Betrieb zu setzen, sobald er eine Fehlfunktion oder einen Defekt feststellt. In solchen Fällen ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu kontaktieren.

6.8 Der Mietgegenstand und seine Bauteile dürfen nicht eigenmächtig verändert oder sicherheitsrelevante Funktionen deaktiviert werden. Jegliche Änderungen, Anbauten oder Verbindungen mit anderen Gegenständen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Auf Verlangen des Vermieters ist der ursprüngliche Zustand bei Rückgabe des Mietgegenstands wiederherzustellen.

6.9 Lebensmittel, Flüssigkeiten oder andere Dinge dürfen nicht in Kontakt mit dem Mietgegenstand und dessen Zubehör kommen. Auch das Platzieren von Objekten auf dem Mietgegenstand ist zu unterlassen.

7. Rechte und Pflichten des Vermieters

7.1 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Dauer gegen das vereinbarte Entgelt zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich über die Anlieferung, den Aufbau und die Abholung an die vom Mieter angegebene Adresse.

7.2 Die Lieferung des Mietgegenstands erfolgt mindestens 30 Minuten vor dem vorher abgestimmten und vom Mieter angegebenen Nutzungstermin. Der Vermieter informiert den Mieter vorab über das genaue Lieferdatum.

7.3 Dem Vermieter wurde vor der Installation des Mietgegenstands ein fester Standort mitgeteilt. An diesem Platz wird der Mietgegenstand auf die gegebenen Lichtverhältnisse abgestimmt, wobei besonderer Wert auf eine optimale Ausleuchtung und den passenden Bildausschnitt gelegt wird. Testaufnahmen werden erstellt und gespeichert. Veränderungen der Lichtverhältnisse vor Ort können die Qualität der Aufnahmen negativ beeinflussen. Dem Mieter wird daher ausdrücklich empfohlen, für konstante Lichtverhältnisse zu sorgen. Über- oder Unterbelichtungen sowie unscharfe Bilder stellen in diesem Zusammenhang keinen Mangel dar.

7.4 Schadensersatzansprüche des Mieters sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Ebenso haftet der Vermieter für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind jene, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unabdingbar sind.

8. Widerrufsrecht und Stornierung

8.1 Wenn der Mieter den Vertrag stornieren möchte, fallen folgende Stornierungsgebühren an:

• Bis zu 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 10 % der Gesamtsumme,

• Bis zu 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 20 % der Gesamtsumme,

• Bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 30 % der Gesamtsumme,

• Bis zu 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 50 % der Gesamtsumme,

• Innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin: 100 % der Gesamtsumme.

8.2 Da elektronische Geräte vermieten, kann es trotz sorgfältiger Wartung und Pflege zu unerwarteten Defekten kommen. Sollte eine wesentliche Hauptkomponente oder mehrere Teilkomponenten des Mietgegenstands ausfallen, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In solchen Fällen unternimmt der Vermieter alle Anstrengungen, die defekten Teile umgehend auszutauschen oder zu reparieren. Sollte eine Reparatur oder ein Ersatz jedoch nicht möglich sein, wird dieser Fall als „höhere Gewalt“ gewertet und der Vermieter kann somit vom Mietvertrag zurücktreten. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht gilt sowohl vor der geplanten Auslieferung als auch bei einem Ausfall während der Mietzeit.

8.3 Im Fall eines Systemausfalls wird der gesamte Mietpreis und die hinterlegte Kaution vollständig zurückerstattet.

8.4 Die sich aus Ziffer 8.1 ergebenden Regelungen gelten nicht, wenn der Mieter wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

9. Datenspeicherung & Nutzungsrechte

9.1 Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist notwendig, um den Vertrag durchzuführen, und erfolgt gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

9.2 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die für die Abwicklung des Geschäftsverkehrs und die Erfüllung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert werden.

9.3 Der Vermieter gewährleistet, dass personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden, und zwar:

9.3.1 zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen,

9.3.2 zur Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Verpflichtungen, sowie

9.3.3 zur Wahrung berechtigter Geschäftsinteressen, sofern dies durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vorgeschrieben ist.

9.4 Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt vertraulich und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Eine Weitergabe an Dritte findet nur statt, wenn dies für die Vertragserfüllung (z. B. für Online-Galerien, Erfüllungshilfen, etc.) erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.

9.5 Die gespeicherten Daten werden nach zwei Jahren gelöscht, sofern sie nicht mehr für den ursprünglichen Verarbeitungszweck, Nachbestellungen oder Vermarktung benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

9.6 Der Mieter hat das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen oder die Löschung unzulässig gespeicherter Daten zu beantragen.

9.7 Der Vermieter darf den Mieter nach erfolgreicher Vertragsabwicklung zu Werbe- oder Informationszwecken als Referenzkunden nennen. Der Mieter hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, dieser Nutzung schriftlich zu widersprechen.

10. Schlussbestimmungen, geltendes Recht und Gerichtsstand

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Auch die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses ist nur in schriftlicher Form möglich. Der Vorrang mündlicher oder schriftlicher Individualvereinbarungen gemäß § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

10.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.